Im Regelfall von 3 Monaten wird geprüft, ob die Werkstatt die geeignete Einrichtung für den behinderten Menschen zur Teilnahme am Arbeitsleben ist.
Es wird eingeschätzt, welche Fähigkeiten und Fertigkeiten der behinderte Mensch bereits besitzt, in welchen Bereichen eine Förderung sinnvoll ist und welche Werkstatttätigkeit in Betracht kommt.In dieser Zeit zahlt der zuständige Kostenträger ein Ausbildungsgeld.
Bevor die Eingliederung eines Interessenten in die Werkstatt vollzogen wird, sind eine Reihe von Sachverhalte innerhalb eines Aufnahmegesprächs zu klären:
- bisheriger Lebens- und Bildungsverlauf
- Familiäre Situation
- Eventueller beruflicher Werdegang
- Eventuelle Heimaufenthalte
- Anamnese, besondere Erkrankungen, Therapiemaßnahmen
- Interessensgebiete
- Vorhandene Fähigkeiten und Fertigkeiten
- Finanzielle Situation