Häufige Fragen
- Die Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) sind Einrichtungen zur Eingliederung und Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - berufliche Rehabilitation
- In den Werkstätten können alle behinderten Menschen betreut und gefördert werden, die aufgrund der Art und Schwere ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden können (§ 136 (1) SGB IX).
- Es kann erwartet werden, dass sie nach Teilnahme an der Maßnahme im Berufsbildungsbereich ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit erbringen werden und die Gemeinschaftsfähigkeit gegeben ist (§ 136 (2) SGB IX).